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In diesem Bereich unserer Homepage finden Sie

  • Informationen zum Praxisbericht „Persönliches Budget für berufliche Teilhabe“
  • einen kostenlosen Auszug aus dem Praxisbericht (Download)
  • Stellungnahme zur Sozialversicherung bei budgetfähigen Leistungen zur beruflichen Teilhabe vom Januar 2008 4Download als PDF-Datei (32 KB)

Praxisbericht „Persönliches Budget für berufliche Teilhabe“

Welche neuen Perspektiven bietet das Persönliche Budget für Personen, die einen Anspruch auf berufliche Teilhabeleistungen haben? Welche Vorteile bedeutet das Persönliche Budget für die Leistungsberechtigten in der Praxis, welche Praxisbeispiele liegen vor, und welche Umsetzungshemmnisse und Handlungserfordernisse lassen sich benennen?

Diese Fragestellungen lagen der Arbeit des Projekts „Integrative Arbeitsmöglichkeiten und Persönliches Budget“ der BAG UB zwischen Oktober 2005 und Juli 2008 zugrunde. Mit der umfangreichen Broschüre „Persönliches Budget für berufliche Teilhabe“ liegt nun ein Praxisbericht zur bisherigen Nutzung des Persönlichen Budgets für berufliche Teilhabeleistungen vor, der zugleich die zentralen Ergebnisse des abgeschlossenen Projekts dokumentiert. Der Praxisbericht zeigt anhand einer Übersicht insgesamt erhobener Budgets für Teilhabeleistungen auf, dass Persönliche Budgets zunehmend sowohl für Werkstattleistungen, insbesondere für den Berufsbildungsbereich, als auch für eine Vielzahl weiterer beruflicher Rehabilitations- und sonstiger Teilhabeleistungen ausgezahlt werden. Darüber hinaus werden insgesamt zehn Praxisbeispiele dokumentiert, die zeigen, wie das Persönliche Budget für berufliche Teilhabeleistungen in der Praxis angewandt (oder in einzelnen Fällen auch nicht angewandt) wird.

Die zentrale Aussage des Praxisberichts lautet: Das Persönliche Budget kann für viele Leistungsberechtigte im Bereich der beruflichen Teilhabe neue Handlungsspielräume eröffnen, die individuelle Auswahl beruflicher integrativer Unterstützungsangebote ermöglichen und somit das Recht auf Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung entscheidend stärken. Das Wunsch- und Wahlrecht wird mit dem Persönlichen Budget insbesondere dann deutlich gefördert, wenn leistungsberechtigte Personen integrative, wohnortnahe und ambulante Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen möchten, um für sich eine betriebliche Berufsvorbereitung, Qualifizierung oder dauerhafte betriebliche Beschäftigung zu realisieren.

Zugleich wird jedoch auch hervorgehoben, dass bei der Nutzung des Persönlichen Budgets nach wie vor eine Vielzahl ungelöster rechtlicher und fachlicher Fragestellungen und Probleme besteht. Diese schränken insbesondere für werkstattberechtigte Personen die Nutzung des Persönlichen Budgets stark ein. Der Praxisbericht thematisiert dabei insbesondere die Sozialversicherung werkstattberechtigter Budgetnehmer/innen und die Frage der formalen und fachlichen Anbindung externer Leistungsangebote an Werkstätten. Über die Frage der praktischen Budgetfähigkeit von Werkstattleistungen hinaus werden zentrale Fragestellungen wie die kostendeckende Finanzierung und Qualitätssicherung individueller Leistungsangebote, die Beratung und Unterstützung für Budgetnehmer/innen sowie die Möglichkeit der konsequenten individuellen Ausgestaltung von Leistungsansprüchen diskutiert.

Anschließend an die benannten Umsetzungshemmnisse werden zentrale Handlungserfordernisse aufgezeigt, die auf dem Weg zur umfassenden Nutzung des Persönlichen Budgets für berufliche Teilhabeleistungen zu beachten sind. Dabei wird erneut die Notwendigkeit verdeutlicht, den Grundgedanken bei den verschiedenen Beteiligten, insbesondere bei Leistungsträgern und Leistungserbringern weiter zu verbreiten. Das Persönliche Budget kann umfassende Impulse für das System der beruflichen Rehabilitation und Integration liefern – aber dazu ist es erforderlich, dass Leistungsansprüche tatsächlich individuell ausgestaltet und an die Person gebunden werden, so dass die Leistungsberechtigten durch das Persönliche Budget keine Nachteile, sondern wirkliche Vorteile zu erwarten haben. Darüber hinaus ist eine im vorhandenen regionalen Beratungsnetz verankerte, fachlich kompetente Budgetberatung und -unterstützung gezielt auszubauen und langfristig sicherzustellen. Wenn dergestalt die verschiedenen Beteiligten ihre Handlungsspielräume nutzen, kann das Persönliche Budget die Weiterentwicklung integrativer, vor allem betrieblich verankerter und vernetzter Angebotsstrukturen konsequenter als bisher fördern und eine selbstbestimmte Lebensgestaltung von Menschen mit Behinderung auch im Bereich der beruflichen Teilhabe deutlich voranbringen.

Der Praxisbericht umfasst 153 Seiten. Er kann bei der BAG UB für 10 Euro bestellt werden.
4Download: kostenloser Auszug des Praxisberichts


Stellungnahme der BAG UB zum Persönlichen Budget

Januar 2008         Stellungnahme zur Sozialversicherung bei budgetfähigen Leistungen zur beruflichen Teilhabe
4Download als PDF-Datei (32 KB)

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