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Position: Home  -> Persönliches Budget für berufliche Teilhabe -> Grundlagen   


Welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
kann ich mit dem Persönlichen Budget nutzen?

Alle beruflichen Teilhabeleistungen sind budgetfähig. Es gibt KEINE Einschränkung. Der konkrete Gestaltungsspielraum, der durch das Persönliche Budget in der Praxis entstehen kann, ist dagegen von die Bereitschaft der verschiedenen Beteiligten abhängig, tatsächlich auf individuelle Bedarfe und Wünsche abgestimmte Unterstützungsangebote zu fördern und zu realisieren.

Welche dieser Leistungen sind bislang in der Praxis
mit dem Persönlichen Budget in Anspruch genommen worden?

In den vergangenen Jahren wurden u.a. die folgenden beruflichen Teilhabeleistungen mit dem Persönlichen Budget realisiert:

  • Betrieblicher Berufsbildungsbereich (alternativ zur Qualifizierung in einer Werkstatt für behinderte Menschen)
  • Betriebliche berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (betriebliche BvB)
  • Arbeitsassistenz (ggf. in Kombination mit weiterer Persönlicher Assistenz)
  • Schulassistenz
  • Berufliche Rehabilitationsmaßnahme (im Rahmen besonderer Leistungen)
  • Kraftfahrzeughilfe / Beförderungskosten
  • Hilfen zum Besuch einer Hochschule
  • ausbildungsbegleitende psychosoziale Unterstützung

... und viele andere. Es gibt keine abschließende Liste – das Persönliche Budget ist nach wie vor eine neue Leistungsform, deren Anwendung auf viele Leistungsansprüche erst erprobt werden muss.

Welche Leistungsträger sind für berufliche Teilhabeleistungen zuständig?

Ansprechpartner für das Persönliche Budget ist grundsätzlich derjenige Rehabilitationsträger, der auch ansonsten - im Rahmen der Sachleistung - für die jeweilige Teilhabeleistung zuständig ist. (Ggf. müssen zunächst die Leistungsansprüche und damit verbundene Zuständigkeiten selbst geklärt werden, bevor sich die Frage nach dem Persönlichen Budget stellt.)

In der Praxis sind die zuständigen Leistungsträger derzeit hauptsächlich

  • die Agentur für Arbeit
  • der Sozialhilfeträger (örtlich und überörtlich)
  • das Integrationsamt
  • die Unfallversicherung
  • die Rentenversicherung (Bund und regional)

... sowie weitere ggf. zuständige Rehabilitationsträger im Zusammenhang mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

... Wenn Sie ausführlichere Informationen suchen:

  • Es gibt zwei Ausgaben unserer Fachzeitschrift impulse mit dem Schwerpunktthema Persönliches Budget (Nr. 38 – Ausgabe 2 / 2006 sowie Nr. 42 – Ausgabe 3 / 2007). Sie können die Ausgaben auf unserer Webseite (kostenlos!) online als PDF herunterladen oder bei der BAG UB (kostenpflichtig) als Druckexemplar bestellen.
  • Eine Zusammenfassung bundesweit vorliegender Praxiserfahrungen, erkennbarer Umsetzungshemmnisse und Handlungserfordernisse zur weiteren Verbreitung des Persönlichen Budgets finden Sie in unserem kostenlosen Auszug des Praxisberichts der BAG UB „Persönliches Budget für berufliche Teilhabe“ von 2008.
  • Detaillierte Übersichten und Informationen, u.a. über budgetfähige Leistungen zur beruflichen Teilhabe und die entsprechenden Leistungsträger, finden Sie beispielsweise in den Empfehlungen der BAR (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) zum Persönlichen Budget (siehe Linkliste, nächster Spiegelstrich) oder auch im vollständigen Praxisbericht der BAG UB „Persönliches Budget für berufliche Teilhabe“ (Bestellliste).
  • Die Verweise in unserer Linkliste führen Sie zu weiteren relevanten Webseiten und Informationen rund um das Thema Persönliches Budget für berufliche Teilhabe und darüber hinaus.
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