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Fundstellen zum Rechtsanspruch "Arbeitsassistenz"

Die rechtlichen Grundlagen sind in den Sozialgesetzbüchern 3 und 9 nachzulesen.
[Online lesen]

Die Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) für die Erbringung finanzieller Leistungen zur Arbeitsassistenz schwerbehinderter Menschen werden häufig als Entscheidungsgrundlage bei der Bewilligung von Anträgen herangezogen.

4Download Empfehlungen der BIH, Stand: 28.02.2011 (PDF)

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