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Projekte
Nachfolgend stellen wir Ihnen Projekte vor, die in der Bundesrepublik
zum Thema "Arbeitsassistenz" gearbeitet haben.
Arbeitsassistenz (SGB IX) - kurz erklärt
Einige schwerbehinderte Menschen sind im beruflichen Alltag aufgrund
ihrer Beeinträchtigung darauf angewiesen, dass andere Personen ihnen
assistieren, d.h. bestimmte „Handgriffe“ für sie ausführen. Das SGB IX
sieht für diese schwerbehinderten ArbeitnehmerInnen einen Rechtsanspruch
auf die Übernahme der Kosten für die so genannte Arbeitsassistenz vor.
Für schwerbehinderte ArbeitnehmerInnen, die zur Ausübung ihres Berufs
fachlich qualifiziert sind, besteht somit die Möglichkeit des Einsatzes
selbst ausgewählter ArbeitsassistentInnen. Diese unterstützen die
Betroffenen nach deren Anleitung bei der Erbringung ihrer
Arbeitsleistung durch Übernahme von Hilfstätigkeiten.
So begrüßenswert dieser Sachverhalt auch ist - in der Regel ist mit der
konkreten Umsetzung von Arbeitsassistenz für alle beteiligten Personen
eine Vielzahl von Fragestellungen verbunden. Diese beziehen sich z.B.
auf die folgenden Aspekte:
- Gesetzliche Anspruchsregelung
- Möglichkeiten der Finanzierung / Ablauf des Antragsverfahrens
- Rechte und Pflichten schwerbehinderter ArbeitnehmerInnen als
ArbeitgeberInnen ihrer ArbeitsassistentInnen
- Qualitätskriterien der Arbeitsassistenz
- Klärung von Zuständigkeitsfragen, Aufgaben und Kompetenzen (ArbeitgeberIn
- schwer Behinderte ArbeitnehmerIn - ArbeitsassistentIn)
- Konfliktfelder / Konfliktlösungsstrategien
Das Projekt Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz -
Schwerpunkt Arbeitsassistenz (SGB IX) stellt sich vor
Das Projekt basiert auf den Erfahrungen und den
Evaluationsergebnissen des in den Jahren 2002 und 2003 erprobten
Konzepts Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz -
Schulungsreihen für AssistenznehmerInnen und Persönliche AssistentInnen.
Das Folgeprojekt hat zum Ziel, Besonderheiten und Fragestellungen der
Arbeitsassistenz als einen speziellen Bereich des Gesamtkonzepts
Persönlicher Assistenz aufzuzeigen und zu beantworten. Um Arbeitsplätze
zu erhalten sowie Arbeitsbedingungen zu verbessern bietet das Projekt
Einzelunterstützung und Gruppenschulungen an. Projektbeginn ist der
01.07.2004 mit einer Projektdauer von zwei Jahren. Gefördert wird das
Projekt vom Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des
Landes NRW. Projektträger ist der Verein MOBILE - Selbstbestimmtes
Leben Behinderter e.V. Der Verein, dessen Ursprung in der Politischen
Selbsthilfe behinderter Menschen liegt, gründete sich 1983 mit dem Ziel,
Initiativen zur Emanzipation und Integration behinderter Menschen
anzuregen und zu fördern. Der Verein führt seitdem u.a. in
Zusammenarbeit mit Behindertenselbsthilfegruppen und Verbänden Projekte
durch, die behinderten Menschen in allen Lebensbereichen ein
selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben ermöglichen. Seit 1986
ist der Verein Mitglied im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche
von Westfalen.
Die Angebote des Projekts Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher
Assistenz -
Schwerpunkt Arbeitsassistenz (SGB IX) umfassen
- an die individuelle Situation angepasste Beratung und
Unterstützung
- themenzentrierte, modularisierte Gruppenschulungen
- regionale und überregionale Öffentlichkeitsarbeit
Aufgrund der Landesförderung können die Angebote des Projekts
weitestgehend kostenlos in Anspruch genommen werden.
Das Projekt richtet sich im Schwerpunkt an
Schwerbehinderte ArbeitnehmerInnen / AssistenznehmerInnen
bzw. (potentielle) AssistenznehmerInnen.
Das Projekt ist auch Ansprechpartner für Persönliche AssistentInnen bzw.
(potentielle) Persönliche AssistentInnen, MultiplikatorInnen (ArbeitgeberInnen,
Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, Kostenträger) sowie
für andere interessierte Personen in NRW.
Sie möchten mehr erfahren?
Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte direkt
an den Projektträger:
MOBILE - Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V.
Roseggerstr. 36
44137 Dortmund
Fon 0231/9128375
Fax 0231/9128377
eMail: UZ@Mobile-Dortmund.de
Internet: 4www.Mobile-Dortmund.de
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Projekt „Netzwerk für Integrationsassistenz Brandenburg - (NIAB)“
Träger:
ISB gGmbH
Ein Projekt stellt sich vor
Seit August 2004 gibt es im Land Brandenburg das Projekt „Netzwerk
für Integrationsassistenz“. Das Projekt wird finanziert durch die
„Aktion Mensch“.
Träger des Projektes und Initiator ist die in Berlin ansässige ISB gGmbH,
die auch Träger der IFD V in diesem Arbeitsamtsbereich ist.
Kooperationspartner sind u.a. die IFD in Brandenburg (Projekt wird in
der zweiten Phase auf das Land Brandenburg ausgedehnt), die
Behindertenbeauftragte der Landkreise, die Hamburger Arbeitsassistenz
und die BAG UB. Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet durch die
Kowa (Kooperationsstelle Wissenschaft und Arbeitswelt der Europa
Universität Viadrina Frankfurt/ Oder).
Die Integrationsberater des IFD V machten die Erfahrung, dass schwer
behinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf auf dem ersten
Arbeitsmarkt vermittelbar sind, wenn der besondere Bedarf an
arbeitsbegleitender Unterstützung geleistet wird und Angebote wie z.B.
Arbeitsassistenz und Job Coaching genutzt werden können. Erfahrungen
zeigten, dass besonders schwer behinderte Berufsanfänger nur durch Job
Coaching eine Chance hatten eine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt
aufzunehmen und auch längerfristig auszuführen.
Aber die Nachfrage war größer als das Angebot, das der IFD bereithalten
konnte.
Daraus entstand die Projektidee.
Aus der Arbeit des Projektteams
Unser Ziel ist es, einen Pool von Integrationsassistenten (Job Coach
und Arbeitsassistenten) aufzubauen und diese bei Bedarf einzusetzen -
vorrangig für Klienten des IFD.
Aber auf Grund der Personalentwicklung des IFD (bis Dezember waren 13
Integrationsberater in unserer Region tätig, jetzt noch vier) stellten
wir (als Projektteam) unser Angebot den Kostenträgern vor und bemühen
uns um Aufträge bei den Berufsgenossenschaften und dem zuständigen
Integrationsamt.
Schwerpunkte der ersten Monate:
- ein Netzwerk von Integrationsassistenten aufzubauen, d.h.
geeignete Integrationsassistenten auszusuchen, sie zu schulen und
einzusetzen
- mit Kostenträgern Finanzierungsmodelle zu recherchieren, zu
finden und zu erproben
- den Bedarf von Integrationsassistenz (Job Coaching und
Arbeitsassistenz) für Klienten des IFD und Versicherte von anderen
Kostenträgern herauszufiltern und passgenaue Angebote zu entwickeln
- Job Coaching und Arbeitsassistenz zu leisten
- Erfahrungen auszuwerten und für andere nutzbar zu machen.
Im Sinne des Projektes ist Integrationsassistenz
- ein Oberbegriff für verschiedene ambulante Angebote, die immer
im direkten Zusammenhang mit einem Arbeitsplatz stehen
- ein Unterstützungsangebot zum Erlangen oder Erhalt eines
Arbeitsplatzes
- personelle Unterstützung wie Job Coaching und Arbeitsassistenz
Wir bieten an
- Bedarfsdiagnostik
D.h.: Gespräche mit dem am Integrationsprozess Beteiligten
- Erheben von Fähigkeits- und Anforderungsprofil am konkreten
Arbeitsplatz
- Ermitteln des individuellen Unterstützungsbedarfes
- Job Coaching: zeitlich begrenztes unterstütztes Lernen
- Strukturieren von Arbeitsgängen
- Training von Arbeitstätigkeiten
- Unterstützung bei veränderten Arbeitsanforderungen
- Betriebsintegriertes Lernen
- Soziales Training
- Arbeitsassistenz: regelmäßig anfallende dauerhafte
Unterstützungsleistung für einen schwer behinderten Menschen
Unterstützungsleistungen am konkreten Arbeitsplatz, d.h.
Handreichungen, Vorlesen und Wegetraining für Blinde,
Dolmetscherdienste für Gehörlose
- Soziale Betreuung
Bei Bedarf kann der Integrationsassistent in Abstimmung mit dem
Kostenträger zusätzliche Leistungen, wie z.B. im sozialen Umfeld
unterstützen, Familie und Therapeuten einbeziehen, leisten.
Erste Erfahrungen
Im August nahmen wir als Projektteam die Arbeit auf. Es ist uns
gelungen, interessierte Integrationsassistenten zu gewinnen. Wichtig war
uns dabei, dass sie einen praktischen Beruf erlernt und ausgeübt haben
und über sozialpädagogische Erfahrungen bzw. eine zusätzliche
Qualifikation verfügen. So haben sie folgende Berufe:
Gartenbauingenieur, Ergotherapeut, Erzieher, Heilerziehungspfleger,
Ingenieur für Elastverarbeitung, Programmierer und Sozialarbeiter.
In einer ersten Schulungsphase beschäftigten wir uns mit Themen wie z.B.
Behinderungsarten und Fördermöglichkeiten, Diagnostik, Job Coaching und
Arbeitsassistenz. Praktiker der Hamburger Arbeitsassistenz und aus
Westfalen Lippe stellte ihre Arbeitsweise und Erfahrungen vor.
Derzeit werden zwei Versicherte von Berufsgenossenschaften am
Arbeitsplatz unterstützt:
Der Job Coach trainiert einen Umschüler am Arbeitsplatz. Der Klient
konnte nach einem Unfall nicht mehr in seinem alten Beruf arbeiten. Die
BG bezahlte eine IRU (innerbetriebliche Reha-Umschulung), die durch den
IFD organisiert und begleitet wurde. Die Defizite und Probleme am
Arbeitsplatz machten den Einsatz eines Job Coach notwendig, der vom
unserem Projekt NIAB eingesetzt wurde. Der Job Coach erarbeitet mit ihm
eine Tagesstruktur und unterstützt ihn bei seinen Arbeiten in der Firma.
Lernmethoden waren u.a. Arbeit mit einer Lernkartei (Arbeitsgänge, die
immer wiederkehren, wurden strukturiert beschrieben), Arbeit mit der
Vier-Stufen-Methode (vormachen, nachmachen, kontrollieren, üben), das
Spiegeln von Fehlern und regelmäßige reflektierende Gespräche.
Für einen schwer behinderten jungen Mann, der seit einem Jahr als
Bürokraft in einer Firma arbeitet, wurde ein Antrag auf Job Coaching vom
Integrationsamt genehmigt. Er hat große Schwierigkeiten seine
Arbeitsaufgaben zu erfassen und selbständig umzusetzen.
Nächste Schritte
Unsere Öffentlichkeitsarbeit wird in den kommenden Monaten intensiver
gestaltet. Wir werden über erste Erfahrungen in der Presse berichten,
Behindertenverbände, Behindertenbeauftragte der Landkreise einbeziehen,
Integrationsämter und Arbeitsagenturen zu konkreten Fällen ansprechen.
Durch die veränderten Bedingungen für die IFD ab 2005 werden durch das
Bedienen der Zielgruppen (z.B. Abgänger von Sonderschulen und Menschen
mit Lern bzw. geistiger Behinderung) der Bedarf an Integrationsassistenz
steigen.
Im September 2005 werden wir mit den IFDs Brandenburg und Partnern einen
Workshop durchführen und über Erfahrungen, Bedarfe und Probleme
diskutieren. Dabei möchten wir das Konzept „Unterstützte Beschäftigung“,
welches Grundlage unserer Arbeit ist, weitertragen.
Kontakt
Christine Giga, Projektkoordinatorin
Ellen Diekow, Projektassistententin
Projekt NIAB
Eisenbahnstr.9
15517 Fürstenwalde
Fon: 03361 / 711097
eMail: niab@isb-berlin.de
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Forschungsprojekt „Arbeitsassistenz zur Teilhabe - ArzT“
Träger:
LV Rheinland (Köln) in
Zusammenarbeit mit der
BIH
Quelle: ZB 2 / 2005 - BIH (Auszug)
Im Februar 2004 hat das Integrationsamt des Landschaftsverbandes
Rheinland (LVR) in Köln in Zusammenarbeit mit der BIH das
Forschungsprojekt „Arbeitsassistenz zur Teilhabe“ gestartet. Ziel des
Projektes ist es, zu prüfen, inwieweit die Leistung „Arbeitsassistenz“
für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am allgemeinen Arbeitsmarkt
geeignet ist und wie die Umsetzung der neuen Leistung durch die
Integrationsämter verläuft. Aus den Ergebnissen sollen konkrete
Vorschläge zur Weiterentwicklung des Instrumentes und der Anwendung in
der Praxis abgeleitetwerden.
Durchgeführt wird das Forschungsprojekt vom Integrationsamt des LVR.
18 weitere Integrationsämter und Zweigstellen beteiligen sich an der
Untersuchung. Die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung der Bundesagentur
für Arbeit unterstützt das Projekt durch die 70-prozentige Finanzierung
einer Personalstelle, die beim Integrationsamt in Köln eingerichtet
wurde. Das Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung der
Universität Hannover begleitet das Projekt wissenschaftlich. Die
Forschungsphasen beinhalten zunächst eine quantitative Auswertung der
vorhandenen Daten. Daran schließt sich im Rahmen der qualitativen
Untersuchung eine Befragung von Assistenznehmerinnen und
Assistenznehmern, Assistenzkräften und Arbeitgebern von
schwerbehinderten Menschen mit Arbeitsassistenz an.
Erste Ergebnisse
Die Grundgesamtheit der Untersuchung bilden 280 Männer und 165
Frauen, die eine Arbeitsassistenz nutzen.* Die bisher durchgeführte
quantitative Untersuchung bestätigt die Annahmen der Integrationsämter
aus den Empfehlungen, zum Beispiel dass der zeitliche
Unterstützungsbedarf in vielen Fällen dem angenommenen Umfang entspricht
und auch die Budgethöhe sich als realistisch erweist.
Wer nutzt eine Arbeitsassistenz?
Die Gruppe wurde nach vier Merkmalen untersucht:
- Behinderungsart: 36 Prozent der Assistenznehmer sind blind oder
sehbehindert. 25,5 Prozent sind auf den Rollstuhl angewiesen, 17
Prozent von einer Hörbehinderung betroffen und acht Prozent sind in
ihren Bewegungen eingeschränkt. 13 Prozent geben andere oder
Mehrfachbehinderungen an.
- Altersstruktur: Die am stärksten vertretene Altersgruppe ist
zwischen 34 und 43 Jahre alt (36Prozent), gefolgt von der Gruppe der
44- bis 53-Jährigen mit 22,5 Prozent und der 24- bis 33-Jährigen mit
20,5 Prozent.
- Geschlechterzugehörigkeit: Insgesamt nutzen mehr Männer als
Frauen eine Arbeitsassistenz. Dies ist besonders auffällig bei
blinden und sehbehinderten Menschen. Nur innerhalb der Gruppen der
Menschen mit einer Hörschädigung und mit Bewegungseinschränkungen
ist das Geschlechterverhältnis in etwa ausgeglichen.
- Qualifikation: Mehrheitlich handelt es sich um Akademiker, also
um Personen mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss.
Wo arbeiten die Assistenznehmer?
Die Bandbreite ihrer Arbeitsfelder ist groß. Erkennbar sind
behinderungs- und geschlechtsspezifische Merkmale:
- Bevorzugte Arbeitsfelder: Sie sind vermehrt im Sozialwesen, in
der öffentlichen Verwaltung, im kaufmännischen Bereich und im
Bildungswesen tätig.
- Behinderungsspezifische Merkmale: Viele Assistenznehmer mit
Bewegungseinschränkungen sind im Sozialwesen beschäftigt (24
Prozent), blinde und sehbehinderte Menschen arbeiten häufig im
Gesundheitswesen (20 Prozent). Das Bildungswesen ist für 24 Prozent
der hörbehinderten Assistenznehmer ein bevorzugtes Arbeitsfeld. Nur
die Situation von Assistenznehmern, die auf den Rollstuhl angewiesen
sind, stellt sich differenzierter dar: So sind etwa 16 Prozent in
der öffentlichen Verwaltung beschäftigt und weitere 16 Prozent im
Handwerk oder in Bereichen, die sich in kein anderes Arbeitsfeld
einordnen ließen.
- Geschlechtsspezifische Merkmale: Unabhängig von ihrer
Behinderung sind Frauen mit Arbeitsassistenz häufig im sozialen
Bereich, im Bildungswesen und in der öffentlichen Verwaltung tätig,
während Männer überwiegend im kaufmännischen und im IT-Bereich
beschäftigt sind.
Die Verteilung auf die unterschiedlichen Arbeitgeber variiert mit dem
Geschlecht.
- Öffentlicher Dienst: Hier sind 46 Prozent der weiblichen
Assistenznehmer tätig. Ihnen stehen 25 Prozent der Männer mit
Arbeitsassistenz gegenüber.
- Privatwirtschaft: Hier arbeiten 22 Prozent der Assistenznehmer
und 20 Prozent der Assistenznehmerinnen.
- Selbstständigkeit: 33 Prozent der Männer mit Arbeitsassistenz
sind selbstständig, aber nur 15 Prozent der Frauen.
Welche Aufgaben haben Arbeitsassistenten?
Benötigt werden „Handreichungen“. Das gilt für alle Assistenznehmer,
gleich von welcher Behinderung sie betroffen sind. Die Aufgaben hängen
stark von der Behinderung und kaum vom Arbeitsfeld ab:
- Bewegungseingeschränkte Menschen werden hauptsächlich durch
Tragen und Heben von Gegenständen sowie durch Hilfe bei
Bürotätigkeiten unterstützt.
- Blinde oder sehbehinderte Assistenznehmer benötigen meist
Unterstützung beim Vorlesen (handschriftlicher) Texte. Außerdem
gehören auch Bürotätigkeiten sowie die Begleitung bei Außenterminen
zu den Aufgaben der Assistenten.
- Hörbehinderte Menschen werden zum Beispiel bei Absprachen mit
Kunden und Kollegen sowie beim Telefonieren unterstützt.
- Assistenznehmer, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, werden
oft bei geschäftlichen Außenterminen begleitet und erhalten Hilfe
bei verschiedenen Bürotätigkeiten.
Welche Assistenzmodelle werden gewählt?
Vier Varianten haben sich durchgesetzt.
- Arbeitgebermodell: 250 Betroffene organisieren ihre
Arbeitsassistenz selbst. Sie sind Arbeitgeber mit allen
dazugehörigen Pflichten.
- Dienstleistungsmodell: 125 Assistenznehmer beauftragen einen
Dienstleister, der für sie die Assistenz organisiert.
- TeleSign: Bei diesem Bildtelefon-Dolmetschdienst handelt es sich
genau genommen um eine spezielle Form des Dienstleistungsmodells. Es
wird von 31 hörbehinderten Menschen genutzt. TeleSign erleichtert
ihnen die Kommunikation mit hörenden Menschen, indem sie sich via
Bildtelefon mit einem Gebärdensprachdolmetscher in einem
Dienstleistungscenter verständigen. Dieser übersetzt von
Gebärdensprache in Lautsprache und umgekehrt.
- Kombination aus verschiedenen Modellen: 16 Personen benötigen
neben dem Bildtelefon-Dolmetschdienst weitere technische
Unterstützung vor Ort. Das heißt, sie kombinieren TeleSign mit
anderen Formen des Dienstleistungsmodells oder dem
Arbeitgebermodell.
Wie hoch ist der tägliche Bedarf an Arbeitsassistenz?
Das ist sehr unterschiedlich: Er reicht von einer halben Stunde
täglich bis zur Dauerpräsenz am Arbeitsplatz. Bei den
vollzeitbeschäftigten Assistenznehmern sieht die Verteilung
folgendermaßen aus:
- Männer: 53,5 Prozent brauchen mehr als drei Stunden täglich
Unterstützung. 46,5 Prozent wird bis zu drei Stunden assistiert.
- Frauen: Ihr Bedarf an Assistenz ist geringfügig niedriger als
bei den Männern. 44,5 Prozent benötigen eine Assistenz länger als
drei Stunden täglich. Bei 55,5 Prozent sind es bis zu drei Stunden.
* Darunter fällt nicht die personelle Unterstützung, wie sie in
vielen Fällen von den Betrieben und Dienststellen zur Verfügung gestellt
wird und für die Arbeitgeber finanzielle Leistungen des
Integrationsamtes erhalten.
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