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Informationen

Forschungsprojekt "ArzT"
Unter Federführung des Integrationsamtes beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) wurde das Forschungsprojekt Arbeitsassistenz zur Teilhabe (ArzT) durchgeführt. Den Zwischenbericht vom Herbst 2005 und den Abschlussbericht vom Frühsommer 2007 stellen wir Ihnen hier nachfolgend zur Information als Download zur Verfügung.

4Download Abschlussbericht Forschungsprojekt "ArzT" (PDF, 613 KB)
4Download Zwischenbericht Forschungsprojekt "ArzT" (PDF, 326 KB)
4Weiterleitung zum LVR

Die BIH hat im Sommer 2005 die „Empfehlungen zur Erbringung finanzieller Leistungen zur Arbeitsassistenz“ an einigen Stellen redaktionell überarbeitet (z.B. Träger der beruflichen Rehabilitation wurde ersetz durch Träger der Leistungen zur Teilhabe) und unter 3.2 wurde der Satz: „Entsprechendes gilt für die Kostenübernahme einer notwendigen Arbeitsassistenz im Rahmen einer von der Agentur für Arbeit bewilligten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM), § 270 a Abs. 1 SGB III. Zeiten der Verlängerung einer ABM über ein Jahr hinaus, die gemäß der §§ 267 Abs. 2 und 267 a Abs. 2 SGB III den Arbeitgeber zur späteren unbefristeten Weiterbeschäftigung verpflichten, werden - da bereits einstellungsbegründend - auf die Dauer einer gegebenenfalls der ABM nachfolgenden Arbeitsassistenzförderung nach § 33 Abs. 8 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 SGB IX angerechnet.“ am Ende angefügt.
Die aktuelle Fassung der „Empfehlungen zur Erbringung finanzieller Leistungen zur Arbeitsassistenz“ können Sie hier nachlesen.

Stellungnahme zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Arbeitsassistenz (SGB IX, § 102 Abs. 4)
vom Juli 2005
4Download Stellungnahme vom Juli 2005 (PDF, 39 KB)
4Download Stellungnahme vom Juli 2005 (RTF, 41 KB)

Einen zusammenfassenden Überblick zum Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz enthält der Artikel von Dr. Robert Weber (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht) veröffentlicht in der Fachzeitschrift 4Behindertenrecht (br 2004 Heft 7).
4Download Überblick zum Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz (PDF, 474 kb)

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