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Position: Home -> Arbeitsassistenz -> allgemeine Informationen InformationenForschungsprojekt "ArzT" 4Download
Abschlussbericht Forschungsprojekt "ArzT" (PDF, 613 KB) Die BIH hat im Sommer 2005 die „Empfehlungen zur
Erbringung finanzieller Leistungen zur Arbeitsassistenz“ an einigen
Stellen redaktionell überarbeitet (z.B. Träger der beruflichen
Rehabilitation wurde ersetz durch Träger der Leistungen zur
Teilhabe) und unter 3.2 wurde der Satz: „Entsprechendes gilt für
die Kostenübernahme einer notwendigen Arbeitsassistenz im Rahmen einer
von der Agentur für Arbeit bewilligten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
(ABM), § 270 a Abs. 1 SGB III. Zeiten der Verlängerung einer ABM über
ein Jahr hinaus, die gemäß der §§ 267 Abs. 2 und 267 a Abs. 2 SGB III
den Arbeitgeber zur späteren unbefristeten Weiterbeschäftigung
verpflichten, werden - da bereits einstellungsbegründend - auf die Dauer
einer gegebenenfalls der ABM nachfolgenden Arbeitsassistenzförderung
nach § 33 Abs. 8 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 SGB IX angerechnet.“ am
Ende angefügt. Stellungnahme zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf
Arbeitsassistenz (SGB IX, § 102 Abs. 4) Einen zusammenfassenden Überblick zum Rechtsanspruch auf
Arbeitsassistenz enthält der Artikel von Dr. Robert Weber
(Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht) veröffentlicht in der
Fachzeitschrift
4Behindertenrecht
(br 2004 Heft 7). |
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Stand:
29.04.2012
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